Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermieter

A. Allgemeines

Die Aufnahme in den Vermittlungspool von DMZV ist für den Anbieter von privaten Unterkünften (nachfolgend Vermieter genannt) kostenfrei.

DMZV vermittelt private Zimmer und Wohnungen, Pensionen und Hotelzimmer.
Die Daten werden nur an die buchenden Kunden weitergereicht aber zu keiner Zeit anders verwertet.

Vermieter dürfen nicht gegen den Vermittlungsschutz verstoßen, z. B. selbstständig mit vermittelten Kunden weitere Verträge abschließen. DMZV wird Vermieter, die ihren Pflichten nicht nachkommen, aus dem Vermittlungsangebot löschen.


B. Ablauf einer Online-Vermittlung oder Mailanfrage

DMZV bietet die vom Vermieter eingetragenen Unterkünfte zur Zeit unter www.dmzv.de, www.deutsche-messezimmervermittlung.de an.

Gästen werden je nach Anfrageprofil ein oder mehrere von den Vermietern als verfügbar angegebenen Unterkünfte angeboten.


Vermieter und Gäste erhalten bei Buchung eine entsprechende Buchungsbestätigung.


C. Rechte und Pflichten des Vermieters

DMZV tritt als Vermittler auf.

Der Vermieter verpflichtet sich, Zeiten, zu denen die angebotenen Räume nicht zur Verfügung stehen und somit nicht vermietet werden können (Krankheit oder Vermietung über andere Agenturen) umgehend der DMZV mitzuteilen.

Der Vermieter kann jederzeit seine private Unterkunft aus dem Vermittlungspool von DMZV löschen lassen. Bestehende Buchungen sind zu erfüllen.


D. Bezahlung der Unterkunft und Vermittlungsprovision von DMZV

DMZV erhält für seine Dienstleistung der Vermittlung privater Unterkünfte über das Internet eine Vermittlungsprovision vom Mieter, abweichend je nach Aufwand und Gesamtvolumen. Der Mietzins wird in Absprache zwischen Vermieter und DMZV festgelegt.Bei Bezahlung der Unterkunft über DMZV wird der vereinbarte  Mietzins von DMZV an den Vermieter überwiesen, ggf. Barzahlung.


E. Pflichten des Vermieters gegenüber dem Gast (dem Mieter)

Zubereitung des Frühstücks bei der Vermietung einzelner Zimmer bzw. das ausreichende Bereitstellen entsprechender Speisen und Getränke bei der Vermietung der kompletten Wohnung oder des Hauses falls vom Mieter gewünscht.

Das Wechseln der Bettwäsche und der Handtücher wird vertraglich vorgegeben.

Die saubere und einwandfreie Übergabe der privaten Unterkunft und das regelmäßige Reinigen der Räumlichkeiten.

Es sind immer die Zimmer an den Mieter zu vergeben, die uns auf Bildern oder bei Besichtigung gezeigt wurden.


F. Kündigung und Minderung des Mietzinses

Der Mieter ist zur Kündigung oder zur Minderung des Mietzinses berechtigt, sofern der Vermieter seinen Pflichten nicht nachkommt oder seine Angaben zur Unterkunft objektiv falsch waren.

Der Vermieter kann die gebuchte Unterkunft nur aus schwerwiegenden, nachweisbaren Gründen (z.B. schwere Krankheit, Schäden in der Unterkunft etc.) stornieren. Bereits erhaltene Mietzinszahlungen sind in diesem Falle ohne Abzüge zurück zu erstatten.


G. Haftung

DMZV stellt unter www.deutsche-messezimmervermittlung.de eine Plattform zum Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage nach Unterkünften in Deutschland bereit.

DMZV ist Vermittler. DMZV haftet insbesondere nicht für Schäden, die vom Mieter dem Vermieter oder vom Vermieter dem Mieter zugefügt werden. Schadensersatzansprüche sind gegenüber dem Verursacher (Mieter bzw. Vermieter) umgehend anzuzeigen.


H. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist ausschließlich Hannover in Deutschland. Bei der Vermittlung kommt ausschließlich Deutsches Nicht-Europäisches Recht zur Anwendung, internationale Abweichungen vom geltenden Recht können von uns nicht berücksichtigt werden.


Stand: 10.09.2012